Aktuelles

Der Wahlvorschlag für die Wahl am 30. März wurde vom Wahlausschuss veröffentlicht. Sie finden ihn hier.

Um was geht es?

Sich für die Gemeinschaft einbringen, die kirchliche Präsenz vor Ort mitgestalten und zukunftsweisende Entscheidungen treffen – all dies ist im Kirchengemeinderat möglich. Wenn am 30. März 2025 gewählt wird, wäre es wichtig, möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten zu haben, die sich in diesem Sinne einbringen.

Kontakt

Sollten Sie Fragen zur Wahl des KGR St. Barbara in Hofen haben, können Sie sich gerne unter der folgenden Mailadresse direkt an den Wahlausschuss der Kirchengemeinde St.Barbara in Hofen wenden: KGR-Wahl-Hofen(at)web.de

Wir freuen uns auf Sie!

FAQ

Was sind die Aufgaben eines Kirchengemeinderats?

Der Kirchengemeinderat ist ein lebendiges Gremium, in dem auf unterschiedliche Art und Weise mitgearbeitet werden kann, je nach dem, was einem selbst liegt und wo man Schwerpunkte setzt. Die Arbeit reicht von der spirituellen Ausrichtung der Kirchengemeinde und den Schwerpunkten in der Seelsorge, sozialen und Gemeinschaftsaktivitäten bis hin zu Baufragen oder den Kindertagesstätten. In den Kirchengemeinderäten gibt es zudem Ausschüsse, die sich besonders um einen Personenkreis oder ein Thema kümmern. Hier können etwa der Jugendausschuss, der Familienausschuss, der Bauausschuss oder der Eine- Welt-Ausschuss genannt werden. Die Art der Ausschüsse variiert in jeder Kirchengemeinde. Je nach Ihren Fähigkeiten und Interessen können Sie sich einbringen!

Der Kirchengemeinderat trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, um Themen zu beraten, Expertinnen und Experten zu bestimmten Themen anzuhören und konkrete Beschlüsse zu fassen. In den kommenden Jahren wird es unter anderem darum gehen, die Kirchenentwicklung in den Blick zu nehmen. Im Rahmen der Projekte „Next Steps“ auf Ebene des Stadtdekanats Stuttgart sowie “Räume für eine Kirche der Zukunft” auf diözesaner Ebene werden die Kirchengemeinderäte beispielsweise entscheiden müssen, welche Gebäude und Standorte erhalten und welche aufgegeben werden sollen.

Wer darf kandidieren?

Alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandidieren und gewählt werden. Auch wenn man nicht auf dem Gebiet einer Kirchengemeinde wohnt, kann man sich für einen KGR aufstellen lassen, mit dessen Gemeinde man sich verbunden fühlt. Nach der KGR-Wahl gibt es beim „Tag der Räte“ für alle gewählten Kirchengemeinderäte und Pastoralräte des Stadtdekanats eine Einführung in die anstehenden Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die Schulung unterstützt somit gerade die neuen Mitglieder für ihre zukünftige Arbeit

Wann und wie wird gewählt?

Erstmals finden die Wahl der Kirchengemeinderäte und die Wahl der Pastoralräte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart für alle Gemeinden als Briefwahl statt. Die Wahlbriefumschläge gehen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vorher an alle Wahlberechtigten.

Die Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel müssen rechtzeitig vor dem 30. März 2025 per Postversand oder durch Briefeinwurf im jeweiligen Wahlbriefkasten abgegeben werden.