Kreuzpflicht

In Bayern hat der neue Ministerpräsident angeordnet, dass Kreuze in allen öffentlichen Gebäuden angebracht werden.

Für die Einen ein willkommenes Bekenntnis zum christlichen Erbe.

Für andere ein Ärgernis, weil damit das Kreuz – so ihre Meinung- politisch instrumentalisiert wird.

Da ich dem Ministerpräsident nicht ins Herz schauen kann, weiß ich nicht, was seine Beweggründe dafür waren. So kann ich mich auch als Kirchenmann dazu nicht äußern, wie es mancherorts gefordert wurde.

Es bleibt freilich das Bekenntnis zur Religionsfreiheit in unserem Land. Und das ist gut so. Das Bekenntnis zum Kreuz darf nie Staatsräson werden, gerade deshalb, weil es dann vereinnahmt, dadurch geschwächt, entwertet und verwässert werden würde. Aber diese Gefahr sehe ich in diesem Fall nicht.

Was mich aber bewegt ist der Begriff „Kreuzpflicht“. So wenig, wie dies im öffentlichen Leben eingefordert werden kann, so sehr betrifft es doch jede und jeden Christen.

Christus selbst sagt ja. „Wer mein Jünger sein will, nehme sein Kreuz und folge mir nach“.

So besteht also doch eine Kreuzpflicht. In der Liturgie der Priesterweihe ist dies sehr beeindruckend, wenn dem Neugeweihten Priester der Kelch und die Hostienschale gereich werden. Denn da spricht der Bischof: „Bedenke und lebe was Du tust. Und stelle Dein Leben unter das Geheimnis des Kreuzes.“

Was für das besondere Amtspriestertum hier gilt, gilt nicht weniger für das Priestertum aller Getauften.

Also: Stellen wir das Kreuz auf. In unseren Wohnungen, in unserem Leben.

Beachten wir die Kreuzpflicht.

Es grüßt Sie

Ihr Kreuzverpflichteter

Ludwig-F. Mattes      

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