Gesamtkirchengemeinderat

Die Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderates (GKGR) sind in der Kirchengemeindeordnung des Bistums Rottenburg-Stuttgart (KGO DRS) und in der individuellen Ortssatzung geregelt.

Der Gesamtkirchengemeinderat übernimmt die Verwaltungsaufgaben aller einzelnen Kirchengemeinden. Darunter versteht man die Erstellung des gemeinsamen Haushaltes, die Immobilienverwaltung sowie die Personalverwaltung.
Bei diesen Verwaltungsaufgaben wird der leitende Pfarrer und das Gremium durch eine Verwaltungsbeauftragte unterstützt. Sie hat eine beratende Funktion.
Weitere Aufgaben sind zum einen die Erarbeitung einer gemeindeübergreifenden Kooperation (Erwachsenenbildung, Jugend- und Seniorenarbeit, …) und zum anderen eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gemeindebrief, Homepage).
Ein guter Kontakt mit dem Pastoralteam wird durch seine beratende Funktion im Gesamtkirchengemeinderat gewährleistet.
Der leitende Pfarrer ist Kraft seines Amtes 1. Vorsitzender des Gesamtkirchengemeinderates und mit der gewählten 2. Vorsitzenden Leiter der Gesamtkirchengemeinde. Weitere Mitglieder im Gesamtkirchengemeinderat sind jeweils drei Mitglieder je Kirchengemeinde.

Mitglieder des Gesamtkirchengemeinderates (2020 - 2025)

PfarrerLudwig-Frank Mattes (Vorsitzender)  
Heilig KreuzGeorg Feldhaus
Susanne Schulz
Christian Storch
St. BonifatiusWinfried Brand (Stellv. Gew. Vors.)
Edyta Glud
Martina Wind
St. AugustinusMartin Grimm (Gew. Vors.)
Sascha Golombek
Gabriel Ruscigno
St. BarbaraThomas König
Daniela Schell
Cornelia Streibig
St. Johannes M.V.Sascha Kleofasz
Bernd Messerschmidt
Martina Siegl
Polnische GemeindeTomasz Smutek