Gesamtkirchengemeinderat
Die Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderates (GKGR) sind in der Kirchengemeindeordnung des Bistums Rottenburg-Stuttgart (KGO DRS) und in der individuellen Ortssatzung geregelt.
Der Gesamtkirchengemeinderat übernimmt die Verwaltungsaufgaben aller einzelnen Kirchengemeinden. Darunter versteht man die Erstellung des gemeinsamen Haushaltes, die Immobilienverwaltung sowie die Personalverwaltung.
Bei diesen Verwaltungsaufgaben wird der leitende Pfarrer und das Gremium durch eine Verwaltungsbeauftragte unterstützt. Sie hat eine beratende Funktion.
Weitere Aufgaben sind zum einen die Erarbeitung einer gemeindeübergreifenden Kooperation (Erwachsenenbildung, Jugend- und Seniorenarbeit, …) und zum anderen eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gemeindebrief, Homepage).
Der leitende Pfarrer ist Kraft seines Amtes 1. Vorsitzender des Gesamtkirchengemeinderates und leitet gemeinsam mit dem gewählten Vorsitzenden die Gesamtkirchengemeinde. Weitere Mitglieder im Gesamtkirchengemeinderat sind jeweils drei Vertreter aus den fünf Kirchengemeinden und ein Vertreter der polnischen Gemeinde in beratender Funktion.
Mitglieder des Gesamtkirchengemeinderates (2025 - 2030)
| Pfarrer | Ludwig-Frank Mattes (Vorsitzender) | ||
| Heilig Kreuz | Georg Feldhaus Philipp Muth Jürgen Seidl | St. Bonifatius | Winfried Brand (Stellv. Gew. Vors.) Edyta Glud Fabian Schrezenmeir |
| St. Augustinus | Martin Grimm (Gew. Vors.) Sascha Golombek Gabriel Ruscigno | St. Barbara | Thomas König Cornelia Streibig Julia Hille |
| St. Johannes M.V. | Martina Siegl Bernd Messerschmidt Dr. Tasia Dürler-Wiebach | Polnische Gemeinde | Karol Szymanowski |
