Gesamtkirchengemeinderat
Die Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderates (GKGR) sind in der Kirchengemeindeordnung des Bistums Rottenburg-Stuttgart (KGO DRS) und in der individuellen Ortssatzung geregelt.
Der Gesamtkirchengemeinderat übernimmt die Verwaltungsaufgaben aller einzelnen Kirchengemeinden. Darunter versteht man die Erstellung des gemeinsamen Haushaltes, die Immobilienverwaltung sowie die Personalverwaltung.
Bei diesen Verwaltungsaufgaben wird der leitende Pfarrer und das Gremium durch eine Verwaltungsbeauftragte unterstützt. Sie hat eine beratende Funktion.
Weitere Aufgaben sind zum einen die Erarbeitung einer gemeindeübergreifenden Kooperation (Erwachsenenbildung, Jugend- und Seniorenarbeit, …) und zum anderen eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gemeindebrief, Homepage).
Ein guter Kontakt mit dem Pastoralteam wird durch seine beratende Funktion im Gesamtkirchengemeinderat gewährleistet.
Der leitende Pfarrer ist Kraft seines Amtes 1. Vorsitzender des Gesamtkirchengemeinderates und mit der gewählten 2. Vorsitzenden Leiter der Gesamtkirchengemeinde. Weitere Mitglieder im Gesamtkirchengemeinderat sind jeweils drei Mitglieder je Kirchengemeinde.
Mitglieder des Gesamtkirchengemeinderates (2020 - 2025)
Pfarrer | Ludwig-Frank Mattes (Vorsitzender) | ||
Heilig Kreuz | Georg Feldhaus Susanne Schulz Christian Storch | St. Bonifatius | Winfried Brand (Stellv. Gew. Vors.) Edyta Glud Martina Wind |
St. Augustinus | Martin Grimm (Gew. Vors.) Sascha Golombek Gabriel Ruscigno | St. Barbara | Thomas König Daniela Schell Cornelia Streibig |
St. Johannes M.V. | Sascha Kleofasz Bernd Messerschmidt Martina Siegl | Polnische Gemeinde | Tomasz Smutek |