Gesamtkirchengemeinderat

Die Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderates (GKGR) sind in der Kirchengemeindeordnung des Bistums Rottenburg-Stuttgart (KGO DRS) und in der individuellen Ortssatzung geregelt.

Der Gesamtkirchengemeinderat übernimmt die Verwaltungsaufgaben aller einzelnen Kirchengemeinden. Darunter versteht man die Erstellung des gemeinsamen Haushaltes, die Immobilienverwaltung sowie die Personalverwaltung.
Bei diesen Verwaltungsaufgaben wird der leitende Pfarrer und das Gremium durch eine Verwaltungsbeauftragte unterstützt. Sie hat eine beratende Funktion.
Weitere Aufgaben sind zum einen die Erarbeitung einer gemeindeübergreifenden Kooperation (Erwachsenenbildung, Jugend- und Seniorenarbeit, …) und zum anderen eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gemeindebrief, Homepage).
Der leitende Pfarrer ist Kraft seines Amtes 1. Vorsitzender des Gesamtkirchengemeinderates und leitet gemeinsam mit dem gewählten Vorsitzenden die Gesamtkirchengemeinde. Weitere Mitglieder im Gesamtkirchengemeinderat sind jeweils drei Vertreter aus den fünf Kirchengemeinden und ein Vertreter der polnischen Gemeinde in beratender Funktion.

Mitglieder des Gesamtkirchengemeinderates (2025 - 2030)

PfarrerLudwig-Frank Mattes (Vorsitzender)  
Heilig KreuzGeorg Feldhaus
Philipp Muth
Jürgen Seidl
St. BonifatiusWinfried Brand (Stellv. Gew. Vors.)
Edyta Glud
Fabian Schrezenmeir
St. AugustinusMartin Grimm (Gew. Vors.)
Sascha Golombek
Gabriel Ruscigno
St. BarbaraThomas König
Cornelia Streibig
Julia Hille
St. Johannes M.V.Martina Siegl
Bernd Messerschmidt
Dr. Tasia Dürler-Wiebach
Polnische GemeindeKarol Szymanowski