Der KirchenGemeindeRat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde
Der KirchenGemeindeRat (KGR) besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde, die auf 5 Jahre gewählt sind. Zusammen mit dem Pfarrer trägt der KirchenGemeindeRat die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Die Aufgaben des KirchenGemeindeRates sind in der KirchenGemeindeOrdnung (KGO) §17 (1) geregelt.
Die Sitzungen des KirchenGemeindeRates sind im Allgemeinen öffentlich und interessierte Gemeindemitglieder dürfen gerne als Gäste anwesend sein.